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StVO § 48 Abs 4: Jede Kombination von Straßenverkehrszeichen mit Hinweisschildern auf derselben Anbringungsvorrichtung belastet die betreffende Verordnung mit einem Kundmachungsmangel

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 756 Heft 24 v. 15.12.1997

§ 48 Abs 4 StVO

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