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FAG 1993 § 15 Abs 3 Z 5; WasserbezugsgebührenO Weiden 1993 §§ 2, 3: Die Bereitstellungsgebühr für Saisonalwasserbezieher ohne ordentlichen Wohnsitz hängt bei einer aus mehreren Wohneinheiten bestehenden Anlage

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 756 Heft 24 v. 15.12.1997

nicht von der Anzahl der Wasserzähler, sondern der wasserbeziehenden Wohneinheiten ab

§ 15 Abs 3 Z 5 FAG 1993

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