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FinStrG § 82 Abs 1: Der Verdacht einer Schenkungssteuerhinterziehung setzt das Vorliegen von Tatsachen voraus, aus denen auf eine Schenkung oder freigebige Zuwendung geschlossen werden könnte

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 748 Heft 24 v. 15.12.1997

§ 82 Abs 1 FinStrG

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