vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GrEStG § 5: Die Erwerber von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft sind nicht Bauherren, wenn das Bauvorhaben vor Abschluß des Kaufvertrages im Detail geplant war und die Baugenehmigung bereits dem Veräußerer erteilt wurde;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 700 Heft 22 v. 15.11.1997

Planungswünsche von Interessenten reichen zur Begründung der Bauherreneigenschaft nicht aus

§ 11 GrEStG 1955

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!