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BAO §§ 9, 80, 115: Der Geschäftsführer darf die Umsatzsteuerschulden wie andere Abgabenschulden bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligen;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 674 Heft 21 v. 1.11.1997

die qualifizierte Mitwirkungspflicht des Vertreters entbindet die Abgabenbehörde nicht von ihrer Ermittlungspflicht, wenn sich das Fehlen der erforderlichen Mittel zur Abgabenentrichtung deutlich aus dem Akteninhalt ergibt

§ 9 BAO

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