vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 83 Abs 1, § 84 Abs 2; WTBO § 71 Abs 1; AO § 107a: Der Sekretär der Arbeiterkammer ist nicht zur Vertretung von Kammermitgliedern vor Abgabenbehörden in Familienbeihilfensachen befugt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 675 Heft 21 v. 1.11.1997

§ 83 Abs 1 BAO

§ 84 Abs 2 BAO

§ 71 Abs 1 WTBO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!