vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EStG § 68 Abs 8: Die begünstigte Besteuerung der von einem ausländischen Arbeitgeber gewährten Schmutz- und Erschwerniszulagen setzt voraus,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 660 Heft 21 v. 1.11.1997

daß die Tatbestandsvoraussetzungen aufgrund eines Vertrages über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen überprüft werden können

§ 68 Abs 8 EStG 1988

Eine gem § 68 EStG 1988 begünstigte Besteuerung der einem AbgPfl von seinem Schweizer Arbeitgeber im Streitjahr gewährten Schmutz- und Erschwerniszulagen hätte zur rechtlichen Voraussetzung, dass „aufgrund eines Vertrages über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen überprüft werden kann, dass die Voraussetzungen der Abs 1 bis 6“ des § 68 EStG 1988 vorliegen. Ein solcher Vertrag wurde mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft jedoch nicht geschlossen, weswegen die begünstigte Besteuerung auch nicht in Betracht kommt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!