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EStG § 24 Abs 2, § 32 Z 2: Ab Betriebsbeendigung endet der wirtschaftliche Zusammenhang zum Betrieb hinsichtlich jener Schulden, die mit Mitteln des Betriebes erfüllt werden könnten;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 661 Heft 21 v. 1.11.1997

Zinsen für Finanzierungsverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern, die im Zuge einer Betriebsaufgabe in das Privatvermögen übernommen werden, sind keine nachträglichen Betriebsausgaben EStG § 32 Z 2: Die Minderung des Wertes einer Kaufpreisforderung aus einer Betriebsveräußerung aufgrund einer Wertsicherungsvereinbarung ist nur hinsichtlich jenes, im jeweiligen Jahr getilgten Teiles der Forderung nach­trägliche Betriebsausgabe

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