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EStG § 2; BAO §§ 115, 157 Abs 2: Einkünfte aus persönlichen Dienstleistungen des Geschäftsführers sind der GmbH zuzurechnen, wenn der Geschäftsführer bei Eingehen der Vertragsbeziehung zum Dritten als Vertreter der Gesellschaft auftritt;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 648 Heft 21 v. 1.11.1997

der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht das Vertrauen auf die Rechtsbeständigkeit einer unbeanstandeten aber rechtswidrigen Vorgangsweise

§ 2 EStG 1988 (1972)

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