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B-VG Art 7 Abs 1, Art 18 Abs 1; F-VG § 2, § 4; FAG § 2 Abs 2; AlVG § 39: Die Pflicht zum Ersatz der Kosten der Sondernotstandshilfe durch die Wohnsitzgemeinde an den Bund überschreitet nicht die Grenzen der Leistungsfähigkeit der Gemeinden;

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 1997, 477 Heft 17 v. 1.9.1997

die Anknüpfung der Ersatzpflicht an den Wohnsitz des Sondernotstandshilfebeziehers verletzt das Bestimmtheitsgebot nicht

Art 7 Abs 1 B-VG

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