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GEG §§ 1, 6, 7; GGG § 8 Abs 1, § 9 Abs 1 und 2: Die Entziehung der Verfahrenshilfe beseitigt die Begünstigungen rückwirkend ab der Bewilligung;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 468 Heft 16 v. 15.8.1997

Bindung des Kostenbeamten und des als Justizverwaltungsorgan entscheidenden Gerichtshofpräsidenten an die Entscheidung des Gerichts über die Verfahrenshilfe

§ 1 GEG

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