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GrEStG 1955 § 9 Abs 2, § 11 Abs 1 Z 4; BAO § 19 Abs 1: Veräußerung einer durch Zwangsversteigerung erworbenen Liegenschaft innerhalb von fünf Jahren;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 460 Heft 16 v. 15.8.1997

unter Wert des Grundstücks ist der Einheitswert zu verstehen; der aufgrund einer Verschmelzung eintretende Universalsukzessor ist vom Nachversteuerungstatbestand in gleicher Weise erfaßt wie ein Erbe

§ 9 Abs 2 GrEStG 1955

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