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GebG § 33 TP 5: Eine nicht rückzahlbare Investitionsablöse ist in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 454 Heft 16 v. 15.8.1997

§ 33 TP 5 GebG

Eine auch bei vorzeitiger Beendigung des Bestandverhältnisses nicht rückzahlbare Investitionsablöse ist mit ihrer vollen Höhe in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.

VwGH 20.08.1996, 95/16/0332, 0333

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