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KommStG § 2; EStG § 22 Z 2: Die Kommunalsteuerpflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist danach zu beurteilen, ob er in der Art eines Dienstnehmers tätig wird

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 400 Heft 15 v. 1.8.1997

die Behörde trifft im fortgesetzten Verfahren ohne neues Sachverhaltsvorbringen der Partei keine Verpflichtung zu weiteren Ermittlungen, wenn der VwGH die behördlichen Sachverhalts­annahmen gebilligt hat

§ 2 KommStG 1993

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