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BAO §§ 166, 167: Eine Unschlüssigkeit der Beweiswürdigung kann nicht alleine durch die Berufung auf die im Abgabenverfahren vorgelegten Unterlagen und die behauptete Unrichtigkeit der Sachverhaltsdarstellung der mitbeteiligten Partei begründet werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 378 Heft 14 v. 15.7.1997

§ 166 BAO

§ 167 BAO

Die Behauptung allein, dass sich aus den im Abgabenverfahren vorgelegten Unterlagen schon zweifelsfrei die Unrichtigkeit der Sachverhaltsdarstellung der mitbeteiligten Partei ergebe, zeigt keine Unschlüssigkeit der Beweiswürdigung der AbgBeh oder einen ihr unterlaufenen Verstoß gegen die Denkgesetze auf.

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