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BAO § 167 Abs 2; VwGG § 41 Abs 1: Beschwerdeausführungen, die weder eine Unschlüssigkeit der Beweiswürdigung aufzeigen noch die Sach­verhaltsannahmen der Abgabenbehörde erschüttern, sind im verwaltungsgerichtlichen Verfahren unbeachtlich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 378 Heft 14 v. 15.7.1997

§ 167 Abs 2 BAO

§ 41 Abs 1 VwGG

Sind die Beschwerdeausführungen nicht geeignet, eine der bel Beh unterlaufene Unschlüssigkeit aufzuzeigen und die von der bel Beh ihrer Entscheidung zugrundegelegten Sachverhaltsannahmen zu erschüttern, kann ihnen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren keine Bedeutung beigemessen werden.

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