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EStG § 4 Abs 1: Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter können nicht in eine betriebliche und eine private Vermögenskomponente aufgeteilt werden, sondern sind einheitlich zu betrachten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 302 Heft 13 v. 1.7.1997

§ 4 Abs 1 EStG 1988

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