wenn in untrennbarem Zusammenhang mit dem Erwerb der stillen Beteiligung ein Anbot auf Übernahme zu diesem Preis abgegeben wird
§ 27 Abs 1 Z 2 EStG 1972
wenn in untrennbarem Zusammenhang mit dem Erwerb der stillen Beteiligung ein Anbot auf Übernahme zu diesem Preis abgegeben wird
§ 27 Abs 1 Z 2 EStG 1972