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EStG § 27 Abs 1 Z 2; BAO § 21: Die Abtretung einer stillen Beteiligung um 75 % der ursprünglichen Einlage ist wirtschaftlich als Neutralisierung der Verlustzuweisung zu sehen und führt zu späteren Einkünften im Sinne des § 27 Abs 1 Z 2 EStG,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 286 Heft 12 v. 15.6.1997

wenn in untrennbarem Zusammenhang mit dem Erwerb der stillen Beteiligung ein Anbot auf Übernahme zu diesem Preis abgegeben wird

§ 27 Abs 1 Z 2 EStG 1972

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