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BAO § 288 Abs 1 lit d: Die fehlende Darstellung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage ist durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz in der Berufungsentscheidung nachzuholen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 287 Heft 12 v. 15.6.1997

Schätzungsberechtigung bei Buchführungsmängeln und auffallendem Mißverständnis von Wareneinsatz und -erlös

§ 5 GrEStG

§ 288 Abs 1 lit d BAO

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