UStG §§ 11, 12; BAO § 184: Bei Berichtigung oder Ergänzung von Rechnungen durch den Aussteller ist der Vorsteuerabzug erst für den Voranmeldungszeitraum zulässig, in dem die Berichtigung oder Ergänzung erfolgt;
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 287 Heft 12 v. 15.6.1997
Schätzungsberechtigung bei Buchführungsmängeln und auffallendem Mißverständnis von Wareneinsatz und -erlös