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EStG § 21 Abs 1 Z 2, § 23; BAO § 184: Ein gewerblicher Viehhandel liegt vor, wenn die in der Tierzucht bzw Viehmästerei gelegene Urproduktion gegenüber den Ein- und Verkäufen von Tieren völlig in den Hintergrund tritt;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 281 Heft 12 v. 15.6.1997

Schätzungsberechtigung bei Fehlen geeigneter Aufzeichnungen

§ 21 Abs 1 Z 2 EStG 1972

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