EStG § 21 Abs 1 Z 2, § 23; BAO § 184: Ein gewerblicher Viehhandel liegt vor, wenn die in der Tierzucht bzw Viehmästerei gelegene Urproduktion gegenüber den Ein- und Verkäufen von Tieren völlig in den Hintergrund tritt;
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 281 Heft 12 v. 15.6.1997
Schätzungsberechtigung bei Fehlen geeigneter Aufzeichnungen