ein absehbarer Zeitraum ist eine Zeitspanne, die zum getätigten Mitteleinsatz und der vorhersehbaren Nutzungsdauer des Mietgegenstandes in einer vernünftigen üblichen Relation steht
§ 2 Abs 3 EStG 1972 (1988)
ein absehbarer Zeitraum ist eine Zeitspanne, die zum getätigten Mitteleinsatz und der vorhersehbaren Nutzungsdauer des Mietgegenstandes in einer vernünftigen üblichen Relation steht
§ 2 Abs 3 EStG 1972 (1988)