und die Aufnahme der Berufstätigkeit der Tochter berücksichtigen, sind nicht fremdüblich; Bindung des VwGH an den ausdrücklich und unmißverständlich bezeichneten Beschwerdepunkt
§ 2 Abs 3 EStG 1972 (1988)
und die Aufnahme der Berufstätigkeit der Tochter berücksichtigen, sind nicht fremdüblich; Bindung des VwGH an den ausdrücklich und unmißverständlich bezeichneten Beschwerdepunkt
§ 2 Abs 3 EStG 1972 (1988)