Der EuGH hatte in der Rs Nova Iberomoldes (C-837/24) über die Vereinbarkeit einer Regelung des portugiesischen IMT-Regimes (einer Gemeindesteuer auf entgeltliche Übertragungen von Immobilien) mit der Kapitalansammlungsrichtlinie (RL 2008/7/EG ) zu entscheiden. Gegenstand des Vorabentscheidungsverfahrens war die Einbringung von Anteilen an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft gegen Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft. Die Richtlinie verbietet jedoch die Erhebung von "indirekten Steuern" auf Kapitalzuführungen und Umstrukturierungen. Nach dem EuGH fällt auch die IMT darunter. Die portugiesische Regelung war daher insoweit unionsrechtswidrig. Der vorliegende Beitrag analysiert das Urteil des EuGH und setzt sich mit den Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage sowie möglichen verfahrensrechtlichen Vorgehensweisen auseinander.

