Würden Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in ihrer Arbeit zum Tragen einer vom Arbeitgeber bereitgestellten Arbeitskleidung verpflichten, stelle sich die Frage, wie diese Nutzungsüberlassung abgabenrechtlich zu beurteilen sei: Liege ein steuerbarer Leistungsaustausch iSd ESt oder USt vor? Seien Kostenersparnisse in der Privatsphäre der Arbeitnehmer als Sachbezug/geldwerter Vorteil/Einnahme in der ESt oder als Eigenverbrauch in der USt zu erfassen?

