Der NR habe am 15. 10. 2025 eine Erhöhung des Investitionsfreibetrages (IFB) auf 20 % bzw 22 % (Öko-Zuschlag) beschlossen; diese Erhöhung gelte sehr zeitnah für Investitionen ab November 2025 bis Ende 2026. Ausgehend von der Konzeption des IFB beleuchtet der Beitrag diese befristete Erhöhung sowie das Zusammenspiel des IFB mit weiteren steuerlichen Investitionsbegünstigungen.

