vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Interdependenz Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz

Steuerrecht AktuellMag.a Beate Schreck/Mag. Andreas ZosisÖStZ 2026/169ÖStZ 2026, 207 Heft 8 v. 30.4.2026

Während der COVID-19-Krise konnten betroffene Unternehmen unterschiedliche Förderungen bei der COFAG in Anspruch nehmen. Zur Vermeidung von Doppelförderungen wurden in den diesen Förderungen zugrunde liegenden Verordnungen ua Bestimmungen aufgenommen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Wechsel zwischen den Förderprodukten zugelassen wird. Diese Regelungen sind auch weiterhin für die Prüfung von Rückerstattungsansprüchen gem §§ 13 ff COFAG-NoAG maßgeblich, sodass insb beim Fixkostenzuschuss 800.000 und beim Verlustersatz zu prüfen ist, inwiefern eine überschneidende Antragstellung bzw Auszahlung als zulässig anzusehen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte