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Der Betrieb gewerblicher Art als Steuersubjekt. Verfahrensrechtliche Stellung eines BgA, der im laufenden Körperschaftsteuerverfahren als Hoheitsbetrieb qualifiziert wird (Pointecker, SWK 25/2025, S. 1100)

Artikelrundschau September 2025 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2026/116ÖStZ 2026, 136 Heft 5 v. 13.3.2026

Nach stRsp des VwGH stelle im Körperschaftsteuerrecht der Betrieb gewerblicher Art (BgA) ein eigenes Steuersubjekt dar. Bescheidadressat sei daher der BgA und nicht seine Trägerkörperschaft. Werde der BgA während des Abgabenverfahrens als Hoheitsbetrieb qualifiziert, verliere dieser dadurch seine Steuersubjekteigenschaft und es stelle sich die Frage, ob er damit auch seine Parteifähigkeit verliere.

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