Grundstücksverkäufe durch KöR hätten unterschiedliche steuerliche Folgen, je nachdem, aus welcher Sphäre die Veräußerung erfolge. Verkäufe aus dem hoheitlichen Bereich seien nicht steuerbar - ein bisher zu wenig beachtetes Themenfeld.
Grundstücksverkäufe durch KöR hätten unterschiedliche steuerliche Folgen, je nachdem, aus welcher Sphäre die Veräußerung erfolge. Verkäufe aus dem hoheitlichen Bereich seien nicht steuerbar - ein bisher zu wenig beachtetes Themenfeld.
