Auch für die aktuell geltende Rechtslage erachtet der VfGH das einkommensteuerliche System zur steuerlichen Berücksichtigung von gesetzlichen Unterhaltslasten unter Ausschluss des Abzugs einer außergewöhnlichen Belastung als verfassungskonform. Vielmehr bewirkt die Einführung des Familienbonus Plus unter Berücksichtigung einer zumutbaren Mehrbelastung für höhere Einkommen in einer pauschalen Weise eine vollständige Abgeltung der steuerlichen Belastung von Unterhaltsbeträgen:

