Der Beitrag beleuchtet die umgründungssteuerliche Behandlung von Einlagen in Kapitalanteile im Rückwirkungszeitraum von Einbringungen oder Abspaltungen. Er kommt zum Ergebnis, dass die Einlagen bereits der übernehmenden Körperschaft zuzurechnen seien, aufgrund der umgründungssteuerlichen Rückwirkungsfik-
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