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Das Vorliegen eines COVID-bedingten Umsatzausfalls als Voraussetzung für die rechtmäßige Gewährung von COFAG-Förderungen

Steuerrecht AktuellMag.a Beate Schreck/Mag. Andreas ZosisÖStZ 2026/372ÖStZ 2026, 431 Heft 15 und 16 v. 6.8.2026

Mit Inkrafttreten des COFAG-NoAG hat die Finanzverwaltung die Aufgaben der COFAG, insb die nachträgliche Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung der sog COFAG-Förderungen, übernommen. Die bisherige Praxis zur Festsetzung von abgabenrechtlichen Rückerstattungsansprüchen hat gezeigt, dass der Frage, ob das Vorliegen eines COVID-19-bedingten Umsatzausfalls ein wesentliches Tatbestandsmerkmal der Förderwürdigkeit eines Unternehmens darstellt, eine zentrale Bedeutung zukommt.

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