Mit der DVO (EU) 1042/2013 zur Änderung der MwSt-DVO sei das erste Mal eine positiv-rechtlich verankerte Definition des Begriffs "Grundstück" in die Rechtsnormen des europäischen MwSt-Rechts aufgenommen worden (Art 13b MwSt-DVO). Gem Art 3 Änderungsrechtsakt gelte diese Legaldefinition seit 1. 1. 2017. Bereits davor habe es Rsp des EuGH zum Begriff "Grundstück" gegeben, welcher jedoch die MS nicht einheitlich gefolgt seien. In Ö seien zB den § 3a Abs 9 und § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG unterschiedliche Grundstücksbegriffe zugrunde gelegt worden. Obwohl Art 13b MwSt-DVO den Begriff "Grundstück" für Zwecke der gesamten MwStSyst-RL definiere, gebe es eine Lehrmeinung, wonach die Definition ausschließlich iZm Grundstücks-DL (Art 47 MwStSyst-RL) anwendbar sei. Der Beitrag bietet einen Überblick über die unterschiedlichen Grundstücksbegriffe, die für Zwecke des UStG bis 2017 maßgebend gewesen seien, und stellt diese Definitionen anschließend dem Grundstücksbegriff des Art 13b MwSt-DVO gegenüber.

