Die Forderung, über ermäßigte MwSt-Sätze gesundheits-, sozial- oder umweltpolitische Ziele zu erreichen, sei nicht neu. Sehe man sich aber die historische Entwicklung der ermäßigten Steuersätze im unionalen MwSt-System vor dem Hintergrund des Binnenmarktziels und der Rsp des EuGH an, werde klar, dass sich Lenkungseffekte und der Grundsatz der steuerlichen Neutralität als immanentes Grundprinzip des MwSt-Systems gegenseitig ausschließen würden. Trete nämlich der erwünschte Lenkungseffekt ein, indem die MwSt-Satzermäßigung kaufentscheidungsrelevant werde, habe dies eine Wettbewerbsverzerrung zur Folge. Somit liege ein Verstoß gegen den Neutralitätsgrundsatz vor.

