Der VwGH habe in seinem Erk v 30. 9. 2025, Ro 2024/13/0017-6, das Erk des
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BFG v 20. 3. 2024, RV/7101947/2023, aufgehoben und sich gegen die Anwendung des Abzugsverbotes für Managergehälter bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie ausgesprochen. Das BFG habe zunächst entschieden, dass § 20 Abs 1 Z 7 EStG iVm § 12 Abs 1 Z 8 KStG für den Bereich der Forschungsprämie anzuwenden sei, da die Regelung auf die "ertragsteuerliche Abzugsfähigkeit" abgestellt habe. Dieser Rechtsauslegung sei der VwGH jedoch nicht gefolgt. Der Verordnungsgeber habe auf die Rsp umgehend reagiert und das Abzugsverbot in die FPrVO aufgenommen.

