"Die bloße Berufung auf die Vollmacht, das ist natürlich eine ganz sonderbare und ganz unzweckmäßige Bestimmung. Und ich stimme Ihnen völlig zu, dass man das abschaffen sollte." Das habe Univ.-Prof. Robert Walter während einer Veranstaltung 1992 gesagt. Nichtsdestoweniger habe sich der Anwendungsbereich dieses Rechtsinstituts, das aus Sicht der Berechtigten unzweifelhaft eine "Rechtswohltat" darstelle, etabliert. Gerade iZm Digitalisierungsbestrebungen sei dieses Rechtsinstitut ganz und gar nicht unzweckmäßig. Aus dem Alltag der berufsmäßigen Parteienvertreter sei es mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Im Beitrag wird ein Überblick über dieses Rechtsinstitut unter Einbeziehung der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, aber immer vor dem Hintergrund des Abgabenverfahrens, gegeben.

