Mit dem BBKG 2025 sollten Zahlungen und Sicherstellungen zugunsten der Finanzverwaltung sowie der Sozialversicherungsträger vor einer Anfechtung durch den Insolvenzverwalter geschützt werden. Zwar erscheine diese Maßnahme vor dem Hintergrund der angespannten Budgetlage fiskalpolitisch nachvollziehbar, sie werfe aber fundamentale Fragen zur kohärenten Anwendung der Insolvenzordnung und zur Gläubigergleichbehandlung auf. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelung und zeigt ihre möglichen insolvenzrechtlichen Implikationen auf.

