Datenlizenzverträge sind in der österreichischen Rechtspraxis ein relativ junges Phänomen, das durch den am 12. 9. 2025 voll wirksam gewordenen Data Act der Europäischen Union1 eine besondere Dynamik erfahren hat. Die Einordnung dieser Vertragstypen in das nationale Zivil- oder Steuerrecht bleibt den Mitgliedstaaten vorbehalten. Der vorliegende Beitrag erörtert die zentrale Frage, ob und ggf welche Datenlizenzverträge eine Gebührenpflicht iSd österreichischen Gebührengesetz 1957 (GebG)2 auslösen.

