Mit Erlass des BMF vom 18. 12. 2025, 2025-0.951.634, BMF-AV 2025/182, seien die LStR aufgrund gesetzlicher Änderungen (ua BSMG 2025, BBG 2025, AbgÄG 2025) und Änderungen in VO (ua InflationsanpassungsVO 2026, Kinderzuschlag-ValorisierungsVO 2026, FahrtkostenersatzVO) angepasst sowie die aktuelle Rechtsansicht des BMF zu den verschiedensten Themenstellungen und hg Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet worden. Zudem seien redaktionelle und sonstige Aktualisierungen durchgeführt sowie aktualisierte Effektivtariftabellen eingefügt worden.

