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Keine Steuerbefreiung für selbst hergestellte Gebäude bei bloßen Gebäudeerweiterungen. Ergänzende Bemerkungen zu Prodinger, SWK 34/2025, 1421 (Zorn, SWK 1-2/2026, S. 42)

Artikelrundschau Jänner 2026 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2026/317ÖStZ 2026, 359 Heft 13 v. 29.6.2026

Liege ein "selbst hergestelltes Gebäude" vor, greife im Rahmen der privaten Grundstückveräußerung - unter bestimmten Voraussetzungen - die Steuerbefreiung des § 30 Abs 2 Z 2 EStG. Die Steuerbefreiung erfordere grds die erstmalige Errichtung eines (gesamten) Gebäudes unter uneingeschränktem Baurisiko. Bloße Aufstockungen, Dachbodenausbauten und ähnliche Gebäudeerweiterungen würden dafür nicht ausreichen.

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