Das Erk des VwGH v 26. 11. 2025, Ro 2022/15/0015-6, betreffe Wertgutscheine als Prämie iZm der Zeichnung obligationenähnlicher Genussrechte. Der Wertgutschein habe Leistungen der (emittierenden) GmbH zur Herstellung ("Mining") einer Kryptowährung vermittelt. Er habe dieselbe Höhe wie das gezeichnete Genussrechtskapital (25.000 €) gehabt und habe - ohne Zustimmung der GmbH - weder weitergegeben noch veräußert werden können.

