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AbgÄG 2025: Weniger Fiktionen bei den Anschaffungskosten? (G. Mayr, RdW 2026/49, S. 59)

Artikelrundschau Jänner 2026 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2026/314ÖStZ 2026, 358 Heft 13 v. 29.6.2026

Das im Dezember parlamentarisch beschlossene AbgÄG 2025 umfasse 60 Seiten Gesetzestext, wobei davon fast 20 Seiten auf das TabakmonopolG und das TabakStG entfielen. Ansonsten enthalte das AbgÄG 2025 vor allem steuertechnische Maßnahmen; eine eher unscheinbar wirkende Änderung in § 16 Abs 1 Z 8 lit c EStG betreffe die fiktiven Anschaffungskosten als AfA-Bemessungsgrundlage bei Gebäuden (des Altvermögens). Die auf den ersten Blick begünstigend wirkenden fiktiven Anschaffungskosten dürften künftig an praktischer Bedeutung verlieren.

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