Beschleunigt durch die COVID-19-Pandemie habe das HO einen neuen Stellenwert erlangt, wobei sich bei grenzüberschreitender HO-Tätigkeit heikle zwischenstaatliche Fragestellungen auftäten. Für Unternehmen schwinge dabei das Risiko einer HO-Betriebsstätte mit, wenngleich das BMF bereits 2023 die Frage einer HO-Betriebsstätte einer geschäftsleitenden dt Holding grds verneint habe. Die Fragestellungen zu HO-Betriebsstätten gehörten allerdings auf internationaler Ebene geklärt, weshalb die OECD am 19. 11. 2025 ein Update ihres MK veröffentlicht habe. Darin würden sich auch wesentliche Aussagen darüber finden, unter welchen Umständen und Gegebenheiten die Nutzung eines HO eine Betriebsstätte nach Art 5 Abs 1 OECD-MA begründen könne. Das BMF gebe in einer aktuellen Info einen Überblick über die neuen Aussagen und Bsp im OECD-MK.

