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Ausgewählte Änderungen aus dem EStR-Wartungserlass 2026

Steuerrecht AktuellJasmin Adriouich, MSc (WU)/Sandra Koo, MSc (WU)/Franziska Leo, MSc (WU)ÖStZ 2026/308ÖStZ 2026, 335 Heft 13 v. 29.6.2026

Mit dem EStR-Wartungserlass 2026, veröffentlicht am 27. 4. 2026,11Erlass des BMF vom 21. 4. 2026, 2026-0.265.879, BMF-AV 76/2026. Siehe auch Schlager/Gensluckner, Highlights aus dem EStR-Wartungserlass 2026, SWK 2026, 634 (634 ff); Reisinger/Winkler, Der Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2026 im Überblick, RdW 2026, 348; Titz/Wild, Ausgewählte Fragen aus dem EStR-Wartungserlass 2026, RWZ 2026, 136 (136 ff). fanden im Jahr 2025 erfolgte Gesetzesänderungen wie der Umwidmungszuschlag, die Erhöhung der Grenzwerte und Pauschalsätze der Basispauschalierung und die befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrags Eingang in die Einkommensteuerrichtlinien. Ergänzt wurde etwa im Zusammenhang mit Fruchtgenussvereinbarungen auch die diesbezügliche jüngste Judikatur. Im Bereich der Mitunternehmerschaften werden Aussagen zur Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit negativem Verkehrswert geändert und Zweifelsfragen zum Verlustübergang von Todes wegen sowie zur Vermögensübertragung auf und aus Personengesellschaften (§ 32 Abs 3 EStG) adressiert. Im vorliegenden Beitrag wird diese Auswahl an Richtlinienänderungen beleuchtet.

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