Mit dem EStR-Wartungserlass 2026, veröffentlicht am 27. 4. 2026,1 fanden im Jahr 2025 erfolgte Gesetzesänderungen wie der Umwidmungszuschlag, die Erhöhung der Grenzwerte und Pauschalsätze der Basispauschalierung und die befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrags Eingang in die Einkommensteuerrichtlinien. Ergänzt wurde etwa im Zusammenhang mit Fruchtgenussvereinbarungen auch die diesbezügliche jüngste Judikatur. Im Bereich der Mitunternehmerschaften werden Aussagen zur Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit negativem Verkehrswert geändert und Zweifelsfragen zum Verlustübergang von Todes wegen sowie zur Vermögensübertragung auf und aus Personengesellschaften (§ 32 Abs 3 EStG) adressiert. Im vorliegenden Beitrag wird diese Auswahl an Richtlinienänderungen beleuchtet.

