Mit dem BBKG 2025 Teil Steuern habe der Gesetzgeber eine neue unechte Steuerbefreiung für die Vermietung von "Luxuswohnraum" geschaffen. Zweck sei nach den ErlRV die Umsetzung der im Regierungsprogramm 2025-2029 vorgesehenen Maßnahme "Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien" gewesen. Der Beitrag verschafft einen ersten Überblick über die Regelung.

