Die Rechtsordnung sehe vor, dass behördliche oder gerichtliche Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist abzuschließen seien (vgl Art 6 Abs 1 EMRK und Art 47 Abs 2 GRC). Die Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist rechne zu den Verfahrensgrundrechten. Die Schutzwirkung dieses Grundrechtes setze allerdings voraus, dass der Steuerpflichtige die von der Rechtsordnung vorgesehenen Instrumente zur Verfahrensbeschleunigung nutze. Der Beitrag behandelt die Rechtsgrundlagen, auf die sich der Anspruch auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist stützt. Behandelt werden ferner die Kriterien, die eine Verletzung im Recht auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist indizieren können, und die hieran anknüpfenden Rechtsfolgen.

