Während die Definition eines "KI-Systems" weit gefasst sei und ihrem Wortlaut zufolge jede Form von Software umfassen könnte, würden die Erwägungsgründe zur KI-VO und Leitlinien der EU-Kommission wichtige Anhaltspunkte für eine Negativabgrenzung liefern. Auf dieser Basis lasse sich die Grenze zwischen KI-Systemen und herkömmlicher Software präziser ziehen und ein praxistaugliches Ausschlussverfahren ableiten, das bei Bestandsanalysen, Entwicklungen, Customizing, im Einkaufsprozess oder bei Evaluierung neuer Use Cases unterstütze.

