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Fiktive Anschaffungskosten oder nicht - die neue (Qual der) Wahl

Steuerrecht AktuellMag. Alexander Albl, LL.M./Mag. Gerald Kerbl/Dr. Bernhard Winkelbauer, LL.M.ÖStZ 2026/279ÖStZ 2026, 309 Heft 12 v. 12.6.2026

Für die Praxis ist § 16 Abs 1 Z 8 lit c EStG von erheblicher Bedeutung. Dies deshalb, weil hier die konkrete Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung bei erstmaliger Vermietung von Altfällen festgeschrieben wird. Bisher waren als Bemessungsgrundlage stets die sog "fiktiven Anschaffungskosten" heranzuziehen. Nunmehr haben Steuerpflichtige ein Wahlrecht, alternativ auch die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen.

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