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Prozesskosten, Arbeitnehmer, Schadenersatzansprüche, datenschutzrechtliche Beschwerden

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2026/275ÖStZ 2026, 303 Heft 11 v. 2.6.2026

EStG 1988: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 1 lit a, § 20 Abs 2 Z 1

VwGH 24. 4. 2025, Ra 2023/15/0105

Aufwendungen für die berufsbedingte Führung eines Zivilprozesses (zB Rechtsstreit über die Höhe des Arbeitslohns, arbeitsgerichtliches Verfahren zur Abwehr einer Kündigung oder Entlassung, Abwehr von Schadenersatzforderungen aus dem Dienstverhältnis) sind Werbungskosten (vgl Zorn in Doralt et al, EStG21, § 16 Tz 220, Stichwort: Prozesskosten).

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